Rechtliches
Bedingungen für die Nutzung der Fahra-Vermittlungsplattform.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der von Hakob Chobanyan, Einzelunternehmen, handelnd unter der Marke Fahra (nachfolgend „Fahra“), Dieckerhofsweg 38, 58239 Schwerte, betriebenen App und Website. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
Verbraucher ist, wer den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Fahrer:innen handeln als Unternehmer, soweit sie entgeltlich befördern.
Abweichende Bedingungen der Nutzer:innen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Fahra stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Fahra betreibt eine Vermittlungsplattform. Fahra bringt Fahrgäste und Fahrer:innen zusammen, erbringt selbst jedoch keine Beförderungsleistung und tritt nicht als Beförderer auf. Der Beförderungs- bzw. Mitfahrvertrag kommt ausschließlich zwischen Fahrgast und Fahrer:in zustande. Zwischen Fahra und den Nutzer:innen besteht ausschließlich ein Vertrag über die Vermittlung.
Über die Plattform werden drei rechtlich getrennte Fahrtarten vermittelt. Welche Art vorliegt, wird vor der Buchung in der App angezeigt:
Ein Anspruch auf Zustandekommen einer Vermittlung besteht nicht. Fahra schuldet keine Beförderung, keine bestimmte Wartezeit und keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform.
Die Nutzung setzt ein Konto voraus. Nutzer:innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Die bei der Registrierung angegebenen Daten müssen wahr und vollständig sein; die Mobilnummer wird per Einmalcode verifiziert. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben werden. Der Verlust oder eine missbräuchliche Nutzung ist Fahra unverzüglich anzuzeigen.
Nutzer:innen verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang, zur Einhaltung geltender Gesetze sowie zur wahrheitsgemäßen Angabe von Fahrtdaten. Missbräuchliches Verhalten, Belästigung, die Angabe unzutreffender Fahrtdaten sowie die Umgehung der Plattform (insbesondere die Abwicklung vermittelter Fahrten außerhalb der Plattform) sind untersagt.
Fahrer:innen sichern zu, über die für die jeweilige Fahrtart erforderlichen Voraussetzungen zu verfügen, und weisen diese auf Verlangen nach:
Hochgeladene Nachweise müssen echt und gültig sein. Entfällt eine Voraussetzung, ist die Fahrer:in verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und keine weiteren Fahrten anzunehmen. Fahra prüft die eingereichten Nachweise auf Plausibilität, schuldet jedoch keine behördliche Echtheitsprüfung; die Verantwortung für das Vorliegen der Voraussetzungen verbleibt bei der Fahrer:in.
Der für die Fahrt maßgebliche Preis wird vor der Buchung als Gesamtpreis einschließlich etwaiger Umsatzsteuer angezeigt. Bei erhöhter Nachfrage kann ein Nachfragefaktor gelten; dieser wird vor der Buchung ausgewiesen. Im Taxiverkehr gilt ausschließlich der behördliche Tarif.
Für die Vermittlung erhebt Fahra ein Entgelt. Bei der Kostenbeteiligung beträgt es 18 % der Fahrtkosten und wird zusätzlich zum Kostenanteil der Fahrgäste erhoben; bei den übrigen Fahrtarten wird es als prozentualer Anteil des Fahrpreises von der Auszahlung an die Fahrer:in einbehalten. Die konkrete Höhe wird vor der Buchung bzw. in der Fahrerabrechnung ausgewiesen.
Die Zahlung ist mit Abschluss der Fahrt fällig und wird über einen externen Zahlungsdienstleister abgewickelt; Zahlungsmitteldaten werden dort und nicht bei Fahra gespeichert. Auszahlungen an Fahrer:innen erfolgen nach Abzug des Vermittlungsentgelts.
Innerhalb von 15 Sekunden nach Annahme der Fahrt durch eine Fahrer:in ist die Stornierung stets kostenfrei. Danach fällt eine Stornogebühr an:
Die Stornogebühr wird nicht sofort abgebucht, sondern der nächsten gebuchten Fahrt hinzugerechnet und mit dieser abgerechnet. Sie wird der Fahrgast:in bei Entstehung mitgeteilt und in der Abrechnung gesondert ausgewiesen.
Die Stornogebühr ist ein pauschalierter Ersatz des typischerweise entstehenden Aufwands. Der Fahrgast:in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB). Storniert die Fahrer:in oder kommt sie nicht, fällt für die Fahrgast:in keine Gebühr an; eine bereits belastete Gebühr wird erstattet.
Nutzer:innen können Fahrten bewerten. Bewertungen müssen sachlich und wahrheitsgemäß sein und dürfen nur nach einer tatsächlich durchgeführten Fahrt abgegeben werden. Rechtswidrige, beleidigende oder erkennbar unwahre Inhalte werden entfernt. Fahra verändert Bewertungen inhaltlich nicht und veröffentlicht sie unabhängig davon, ob sie positiv oder negativ ausfallen.
Fahra haftet als Vermittler nicht für die Durchführung der Fahrt, für das Verhalten der Fahrer:innen oder Fahrgäste und nicht für die Richtigkeit der von Nutzer:innen eingestellten Angaben.
Im Übrigen haftet Fahra unbeschränkt
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Nutzer:innen regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Nutzer:innen ist damit nicht verbunden.
Verbraucher:innen steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Auf Verträge über die Beförderung von Personen sind die fernabsatzrechtlichen Vorschriften der §§ 312 bis 312h BGB nach § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB überwiegend nicht anzuwenden; ein Widerrufsrecht für die einzelne Fahrt besteht daher nicht. Die Regelungen zur Stornierung nach § 7 bleiben davon unberührt.
Für die Registrierung eines kostenlosen Nutzerkontos wird kein Entgelt geschuldet; das Konto kann jederzeit nach § 11 gelöscht werden.
Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Nutzer:innen können ihr Konto jederzeit und ohne Angabe von Gründen löschen. Fahra kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen.
Bei Verstößen gegen diese AGB kann Fahra das Konto sperren oder aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Vor einer dauerhaften Sperrung wird die betroffene Person angehört, soweit dies nicht wegen einer schwerwiegenden Rechtsverletzung oder einer Gefährdung anderer Nutzer:innen unzumutbar ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben unberührt.
Fahra kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an Änderungen des Leistungsangebots erforderlich ist und Nutzer:innen dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden. Die geänderten Bedingungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht die Nutzer:in nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
Fahra ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). Beschwerden richten Sie bitte zunächst an info@fahra.de; wir bemühen uns um eine einvernehmliche Lösung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Handelt die Nutzer:in als Verbraucher:in mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften dieses Staates unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
Ein Gerichtsstand wird nicht vereinbart; es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Verbraucher:innen können Fahra insbesondere an ihrem eigenen Wohnsitz verklagen. Ist die Nutzer:in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Fahra.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: